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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – MIRA Pilates Studio

Miramir GmbH | MIRA Pilates Studio
Ringstrasse 37, 6010 Kriens
Stand: November 2026

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1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen, Angebote, Kurse, Workshops, Retreats, Events sowie Abonnemente der Miramir GmbH, handelnd unter MIRA Pilates Studio (nachfolgend «MIRA Pilates»).

Mit der Buchung eines Angebots akzeptieren Kundinnen und Kunden diese AGB verbindlich.

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2. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss für Kurse, Abonnemente, Workshops und Events erfolgt durch die Buchung über das Online-Buchungssystem Eversports oder durch eine entsprechende Vereinbarung vor Ort.

Für Retreats kommt der Vertrag mit Eingang der vollständigen Zahlung oder der vereinbarten Anzahlung zustande. Erst danach ist der Platz verbindlich reserviert.

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3. Leistungen und Angebot

MIRA Pilates bietet Reformer-Pilates-Kurse, Gruppentrainings, Privatstunden, Workshops, Events, Retreats sowie Sonderprogramme an.

Ein regelmässiger Kursbesuch wird für optimale Trainingsergebnisse empfohlen. Das Kursangebot kann je nach Standort, Nachfrage und betrieblichen Gegebenheiten variieren.

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4. Abonnemente und Gültigkeit

Sämtliche Abonnemente sind personengebunden, nicht übertragbar und grundsätzlich weder kündbar noch rückerstattbar, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

Die jeweilige Gültigkeitsdauer richtet sich nach der zum Kaufzeitpunkt geltenden Preisliste beziehungsweise den beim Kauf ausgewiesenen Bedingungen.

Nicht genutzte Lektionen verfallen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Verlängerung, Rückerstattung oder Übertragung.

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5. Halbjahresabo (Flex-Mitgliedschaft)

Für Halbjahresabonnemente gilt eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten.

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Bei Stornierungen weniger als 24 Stunden vor Kursbeginn oder bei Nichterscheinen wird eine Gebühr von CHF 30 erhoben.

Ein neues Halbjahresabo kann frühestens einen Monat vor Ablauf der bestehenden Mitgliedschaft abgeschlossen werden.

Ein Abo-Unterbruch ist bei einer längeren Abwesenheit von mindestens einem und maximal drei Monaten möglich. Dieser muss vor Beginn schriftlich an info@mirapilates.ch beantragt und von MIRA Pilates bestätigt werden.

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Abo-Unterbrüche sind ausschliesslich für vollständige, aufeinanderfolgende monatliche Zahlungsperioden möglich. Angebrochene Zahlungsperioden können weder anteilig pausiert noch gutgeschrieben werden. Massgebend ist der individuelle monatliche Zahlungstag der Mitgliedschaft.

Die Laufzeit des Abonnements verlängert sich entsprechend der Anzahl genehmigter, vollständig pausierter Zahlungsperioden.

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6. Betriebsferien

MIRA Pilates legt jährlich Ende Dezember Betriebsferien ein. Während dieser Zeit findet kein regulärer Kursbetrieb statt.

Die Betriebsferien sind bei der Preisgestaltung und Laufzeit der Abonnemente berücksichtigt und berechtigen grundsätzlich weder zu einer Verlängerung der Abolaufzeit noch zu einer Rückerstattung oder Gutschrift. Dies gilt insbesondere für Halbjahresabonnemente (Flex-Mitgliedschaften).

Die genauen Daten werden frühzeitig kommuniziert.

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7. Krankheit, Unfall und Abo-Unterbruch

Bei längerer Trainingsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall kann MIRA Pilates eine Verlängerung oder einen Unterbruch des Abonnements prüfen.

Voraussetzung ist die unverzügliche schriftliche Mitteilung an info@mirapilates.ch sowie die Vorlage eines ärztlichen Attests.

Ein Anspruch auf Verlängerung oder Unterbruch besteht nicht, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen. MIRA Pilates entscheidet im Einzelfall über eine allfällige Kulanzregelung.

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8. Preise und Zahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website oder über Eversports veröffentlichten Preise.

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).

Die Zahlung erfolgt im Voraus über Eversports oder vor Ort mit den angebotenen elektronischen Zahlungsmitteln.

Barzahlungen werden grundsätzlich nicht akzeptiert.

Bei Zahlungsverzug kann MIRA Pilates weitere Buchungen oder Leistungen bis zur vollständigen Begleichung des offenen Betrags verweigern.

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9. Terminbuchung und Teilnahme

Die Anmeldung zu Kursen erfolgt selbstständig über das Buchungssystem Eversports.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Eine Teilnahme ist nur bei bestätigter Buchung möglich.

Bei zu geringer Teilnehmerzahl von weniger als drei Personen behält sich MIRA Pilates vor, eine Lektion abzusagen.

Bei einer Absage durch MIRA Pilates wird eine bereits abgebuchte Lektion gutgeschrieben beziehungsweise die Buchung entsprechend korrigiert.

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10. Stornierung und Absagen

Gebuchte Lektionen können durch Kundinnen und Kunden bis spätestens 24 Stunden vor Kursbeginn kostenfrei storniert werden.

Bei fristgerechter Stornierung wird die Lektion dem Kundenkonto gutgeschrieben und kann innerhalb der bestehenden Gültigkeitsdauer erneut gebucht werden.

Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen verfällt die gebuchte Lektion. Für Halbjahresabonnemente (Flex-Mitgliedschaften) wird eine Gebühr von CHF 30 erhoben.

MIRA Pilates behält sich vor, Kurse bei weniger als drei Anmeldungen bis spätestens 12 Stunden vor Kursbeginn abzusagen. Bei einer Absage durch MIRA Pilates werden bereits verwendete Kursguthaben vollständig zurückgebucht. Für Flex-Mitglieder entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Kulanzregelungen bleiben in begründeten Ausnahmefällen vorbehalten.

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11. Workshops, Retreats und Events

Für Workshops, Retreats und Events gelten die jeweils bei der Buchung kommunizierten Teilnahme- und Stornierungsbedingungen.

Bereits geleistete Zahlungen sind grundsätzlich nicht rückerstattbar, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

Ersatzteilnehmende können nach vorheriger Absprache gestellt werden, sofern die jeweiligen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind.

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12. Gesundheit und Eigenverantwortung

Die Teilnahme an sämtlichen Angeboten erfolgt eigenverantwortlich.

Teilnehmende sind verpflichtet, MIRA Pilates vor der ersten Teilnahme sowie bei relevanten gesundheitlichen Veränderungen über Schwangerschaft, Verletzungen, Beschwerden oder gesundheitliche Einschränkungen zu informieren.

Hierfür ist der Gesundheitsfragebogen vollständig und wahrheitsgemäss auszufüllen.

Alle regulären Angebote richten sich grundsätzlich an Personen ab 18 Jahren.

Schwangere Teilnehmerinnen können nach individueller Abklärung an geeigneten regulären Gruppenkursen teilnehmen. Unsere Instruktorinnen verfügen über Erfahrung in der Begleitung schwangerer Teilnehmerinnen und berücksichtigen notwendige Anpassungen im Rahmen des Gruppentrainings.

Bei gesundheitlichen Unsicherheiten oder Risikoschwangerschaften wird eine vorgängige ärztliche Abklärung empfohlen. MIRA Pilates behält sich vor, eine Teilnahme aus Sicherheitsgründen abzulehnen oder ein vorgängiges Privat-Training zu empfehlen.

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13. Haftung

Die Teilnahme an sämtlichen Angeboten von MIRA Pilates erfolgt auf eigene Verantwortung.

MIRA Pilates haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch schuldhaftes Verhalten des Unternehmens oder seiner Mitarbeitenden verursacht werden.

Eine Haftung für Schäden, die ausschliesslich auf eigenes Fehlverhalten, die Missachtung von Anweisungen oder nicht mitgeteilte gesundheitliche Einschränkungen zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die Teilnehmenden sind selbst für einen ausreichenden Kranken- und Unfallversicherungsschutz verantwortlich.

Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände übernimmt MIRA Pilates keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.

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14. Studioordnung und Verhalten

Teilnehmende verpflichten sich zu einem respektvollen Umgang, pünktlichem Erscheinen und zur Einhaltung der Studioetikette.

Das Tragen von rutschfesten Pilates-Socken (Grip Socks) ist während sämtlicher Reformer-Pilates-Lektionen obligatorisch.

Mobiltelefone sind während des Trainings lautlos zu stellen.

Bei verspätetem Erscheinen kann die Teilnahme aus Sicherheits- und organisatorischen Gründen verweigert werden.

Den Anweisungen der Instruktorinnen ist Folge zu leisten.

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15. Änderungen im Angebot

MIRA Pilates behält sich vor, Stundenpläne, Kurszeiten, Kursformate, Instruktorinnen sowie das allgemeine Angebot aus betrieblichen oder organisatorischen Gründen anzupassen.

Es besteht kein Anspruch auf die Durchführung einer Lektion durch eine bestimmte Instruktorin.

Preisänderungen gelten grundsätzlich für zukünftige Buchungen und Vertragsabschlüsse. Bereits abgeschlossene Abonnemente bleiben während ihrer vereinbarten Laufzeit von nachträglichen Preisänderungen unberührt.

Bei wesentlichen Änderungen bestehender vertraglicher Leistungen bleiben die gesetzlichen Rechte der Kundinnen und Kunden vorbehalten.

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16. Foto- und Videoaufnahmen

Im Rahmen von Kursen, Workshops, Events und Retreats können Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden.

Eine Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen Teilnehmende erkennbar sind, für Marketingzwecke, die Website oder Social Media erfolgt nur mit entsprechender Einwilligung der betroffenen Personen.

Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

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17. Abwerbeverbot

Die gezielte Abwerbung von Mitarbeitenden oder Instruktorinnen von MIRA Pilates zum Zweck der Umgehung bestehender vertraglicher Verpflichtungen oder durch unlautere Mittel ist untersagt.

Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz vor unlauterem Wettbewerb bleiben vorbehalten.

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18. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden vertraulich und gemäss den geltenden schweizerischen Datenschutzbestimmungen bearbeitet.

Die Datenbearbeitung erfolgt insbesondere zur Buchungsabwicklung, Kommunikation, Kundenverwaltung und Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen.

Eine Verwendung für Marketingzwecke erfolgt nur im gesetzlich zulässigen Rahmen.

Weitere Informationen zur Datenbearbeitung sind der Datenschutzerklärung von MIRA Pilates zu entnehmen.

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19. Höhere Gewalt

Bei Ereignissen ausserhalb des Einflussbereichs von MIRA Pilates, insbesondere Naturereignissen, behördlichen Anordnungen oder vergleichbaren aussergewöhnlichen Umständen, können Leistungen vorübergehend angepasst, verschoben oder abgesagt werden.

MIRA Pilates informiert die betroffenen Teilnehmenden nach Möglichkeit frühzeitig.

Allfällige Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Umständen des Einzelfalls.

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20. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die anwendbaren gesetzlichen Regelungen.

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21. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Luzern, Schweiz. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

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Kontakt

MIRA Pilates Studio
Miramir GmbH
Ringstrasse 37
6010 Kriens

info@mirapilates.ch
077 251 11 06

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